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   OVG Sachsen, 09.03.2012 - 3 A 185/10   

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https://dejure.org/2012,4895
OVG Sachsen, 09.03.2012 - 3 A 185/10 (https://dejure.org/2012,4895)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.03.2012 - 3 A 185/10 (https://dejure.org/2012,4895)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. März 2012 - 3 A 185/10 (https://dejure.org/2012,4895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Zur Kostenfreiheit gemäß § 64 Abs 2 S 1 SGB ja (hier für gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien nun im Sinne von § 4 Abs 2 TVG verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 14.08.2009 - 22 BV 07.1725

    Keine Kostenfreiheit bei der Einholung von Gewerberegisterauskünften für

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2012 - 3 A 185/10
    Denn die von ihr erbrachten Leistungen sind ihr nicht als zuständige Leistungsträgerin im Sozialgesetzbuch übertragen worden, sondern sie beruhen auf tarifvertraglichen Regelungen (ebenso BayVGH, Urt. v. 14. August 2009 - 22 BV 07.1725 -, juris Rn. 25 ff.; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 22. Januar 2007 - 9 A 304/05).

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 14. August 2009, a. a. O.) aber im Einzelnen ausgeführt hat, ist die Klägerin insoweit aber nur eine "Zahlstelle", die die Umlagen der Arbeitgeber entgegennahm und an die Bundesagentur oder die von ihr benannte Stelle bzw. im hier maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt an die nach § 19 Abs. 2 SGB I a. F. zuständige Bundesanstalt für Arbeit oder die von ihr benannten Arbeitsämter oder Dienststellen abführte.

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 70.85

    Datenübermittlung - Melderegister einer Gemeinde - Sozialhilfeempfänger -

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2012 - 3 A 185/10
    Sie gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 18. Dezember 1987, BVerwGE 78, 363; Urt. v. 26. Juni 1987, BVerwGE 77, 364) klargestellt hat, nicht nur für die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Sozialleistungsträger, sondern gleichfalls im Verhältnis von Sozialleistungsträgern zu anderen Behörden, und zwar auch zu solchen, deren Verwaltungstätigkeit wie im Fall der Gewerberegisterbehörden nicht nach dem Sozialgesetzbuch ausgeübt wird.

    Historisch hat § 64 SGB X a. F. die Vorgängerregelung des § 118 BSHG zum Vorbild, für die anerkannt war, dass sie sich sowohl auf das Verhältnis zwischen Bürger und Sozialleistungsträger bezog als auch im Verhältnis von Sozialleistungsträger zu Behörden galt (vgl. BT-Drs. 8/2034, S. 36; BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1987, BVerwGE 77, 364).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 95.86

    Behördenauskünfte - Sozialhilfeträger - Fahrzeugregister - Fahrzeughalter -

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.03.2012 - 3 A 185/10
    Sie gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 18. Dezember 1987, BVerwGE 78, 363; Urt. v. 26. Juni 1987, BVerwGE 77, 364) klargestellt hat, nicht nur für die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Sozialleistungsträger, sondern gleichfalls im Verhältnis von Sozialleistungsträgern zu anderen Behörden, und zwar auch zu solchen, deren Verwaltungstätigkeit wie im Fall der Gewerberegisterbehörden nicht nach dem Sozialgesetzbuch ausgeübt wird.

    Die Befreiung von den Kosten bezweckt, im Bereich der Sozialleistungen die verfügbaren, der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit dienenden Mittel (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB I) möglichst ungeschmälert ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zuzuführen, indem die Leistungsempfänger und Leistungsträger von vermeidbaren Kostenbelastungen freigehalten werden (BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 1987, BVerwGE 78, 363).

  • OLG Bamberg, 26.01.2017 - 8 W 6/17

    Gebührenbefreiung für die Eintragung der Grundschuld einer gemeinnützigen Zwecken

    Die Vorschrift gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 78, 363; BVerwGE 77, 364) klargestellt hat, nicht nur für die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Sozialleistungsträger, sondern gleichfalls im Verhältnis von Sozialleistungsträgern zu anderen Behörden, und zwar auch zu solchen, deren Verwaltungstätigkeit nicht nach dem Sozialgesetzbuch ausgeübt wird (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 09.03.2012, Az.: 3 A 185/10, juris).
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